patientenverfügung

Die Patientenverfügung, ohne gehts einfach nicht

Die meisten von uns beschäftigen sich nicht gerne mit dem Gedanken, doch durch einen plötzlichen Unfall oder eine Krankheit tritt leider häufig eine Situation ein in der sich beispielsweise die Angehörigen wünschen, der Betroffene hätte eine Patientenverfügung festgelegt.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können wir selber festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen und welche die Ärzte unterlassen sollen, dies ist wichtig wenn wir selber nicht mehr in der Lage sind eine Entscheidung zu treffen. Eine Patientenverfügung dient dazu, unseren Patientenwillen im Notfall an die Ärzte weiterzugeben, auch wenn man aktuell nicht mehr dazu in der Lage sein mag.

Mit Eintritt in die Volljährigkeit ist jedem Menschen gesetzlich erlaubt, eine Patientenverfügung zu verfassen, diese lässt sich zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung widerrufen. Wenn man eine Patientenverfügung verfassen und hinterlegen möchte, sollte man dies in Absprache mit einem Arzt durchführen und sich über einzelne Punkte beraten lasen. Tritt dann eine Situation ein in der man ärztliche Hilfe benötigt, sind die Ärzte verpflichtet, sich an die Wünsche, die in der Patientenverfügung festgehalten wurden, zu halten.

Liegt keine Patientenverfügung, vor unterliegt es den Angehörigen und den Ärzten, über die weiteren medizinischen Behandlungsmaßnahmen zu entscheiden. Wenn die Meinung der Ärzte und der Angehörigen auseinandergehen und sich beide Seiten nicht sicher sind ob die geplanten Behandlungen dem Willen des Betroffenen entsprechen, wird eine Genehmigung des Betreuungsgerichts benötigt.

Im Jahr 2009 wurde im Deutschen Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung gelegt und eine Reihe von Rahmenbedingungen für den Umgang mit den Patientenverfügungen geregelt. Eine Patientenverfügung ist nur in schriftlicher Form gültig, zwar können Angehörige des Betroffenen die Gelegenheit erhalten sich zur Situation zu Äußern, jedoch sind diese Aussagen nicht bindend.

Meistens wird in einer Patientenverfügung festgehalten, ob der Patient lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt, dies kann beispielsweise im Falle eines Hirntods oder vergleichbaren Umständen wichtig sein.

Mit einer Patientenverfügung stellt man sicher, dass die Ärzte im Ernstfall, die eigenen Wünsche respektieren und nur die medizinische Versorgung leisten, die man selber festgelegt hat.

Problemstellung, wo sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?

Eine vorhandene Patientenverfügung nutzt nichts, wenn diese aufwendig erstellt worden ist, diese jedoch im Ernstfall nicht zur Verfügung steht.

Die Patientenverfügung muß auch richtig hinterlegt werden!!!

Dazu gibt es inzwischen Anbieter, die diese elektronisch Archivieren und ein Arzt oder Krankenhaus auch im Notfall und dies rund um die Uhr zugreifen kann. Problem ist, handelt es sich um neue Anbieter, so sind diese oft den Ärzten nicht bekannt und niemand macht sich die Mühe die Onlineabfrage durchzuführen. Zudem sollte man die Abrufnummer immer bei sich tragen.

Eine Hinterlegung über die Notarkammer ist ebenfalls möglich, kostet, wie bei den anderen Anbietern jährliche Gebühr, hat aber in einem rückständigen Land wie Deutschland den Nachteil, dass eine Sofortabfrage derzeit nicht möglich ist und man nur per schriftlichem Verfahren an die Patientenverfügung rankommt.

Es gibt gemeinnützige Vereine die die Hinterlegung online anbieten und bei denen der Abruf rund um die Uhr möglich ist: https://www.patientenverfuegung.de/

Allerdings sollte man hier die anfallenden Gebühren genau anschauen, zusätzlich ist der Eintritt in einen Verein notwendig.

Startup zum Thema Patientenverfügung Dipat.de