Kinderalleinversicherung

Kinderversicherung als Kinderalleinversicherung in einer privaten Krankenversicherung

Private Kinderkrankenversicherung – Einsparen ohne Familienversicherung!

Die klassische Familienversicherung ist die gängigste Variante der Mitversicherung von Familienmitgliedern. Jedoch gibt es viele Möglichkeiten, Geld zu sparen und dabei den Nachwuchs in ein verbessertes Tarifsystem zu integrieren. Das bedeutet mehr Leistung im Leistungsfall und Geldrückerstattung, wenn die ärztliche Versorgung im Vorjahr nicht in Anspruch genommen wurde. In vielen Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf die vielfältigen Kinderversicherungstarife, der privaten Krankenversicherung, denn eine Familienversicherung ist nicht vorgeschrieben und somit nicht zwingend notwendig. Die zusätzliche Versicherungsmöglichkeit, bietet Kindern ab dem 4. bis zum 25. Lebensjahr, allen Versicherungskomfort einer privatärztlichen Versorgung, zum kleinen Preis. Die Kinderversicherung der privaten Krankenversicherung, bietet verschiedenste Tarifgruppen mit unterschiedlichen Leistungspaketen und Beitragsrückerstattungen. Hier kann der Interessent frei entscheiden, zu welchen Konditionen der Nachwuchs versichert werden soll. Die Leistungspakete können individuell angepasst werden und der Nachwuchs genießt alle Komfortleistungen, die eine private Krankenversicherung zu bieten hat.

Ein erwähnenswerter Anbieter ist die Signal Iduna, diese Website spricht für diesen Kinderkrankenversicherer eindeutige Empfehlungen aus. Generell empfiehlt es sich mit Hilfe eines Vergleichsportals einen Überblick zu gewinnen.

Wichtige Gründe für die Entscheidung einer selbstständigen Kinderkrankenversicherung

Der wichtigste Grund, sich für eine eigenständige Kinderkrankenversicherung zu entscheiden, ist für viele Eltern, die mögliche Rückerstattung der Beiträge, bei nicht in Anspruch nehmen, der ärztlichen Leistungen. Hierzu zählen jedoch nicht die Vorsorge- und Impftermine, die regelmäßig wahrgenommen werden müssen.

Kinder und Ehegatten sind beitragsfrei in den Familienversicherungstarifen mitversichert, wenn das monatliche Einkommen der Vertragsparteien, die Verdienstgrenze von 450,-€ nicht überschreitet. Nun kann es jedoch zu einer beruflichen Veränderung kommen, die zu monatlichen Mehrverdienst führt und somit eine Anpassung der Versicherungsverträge erfordert.

Kinder im Ausland, die keiner Versicherungspflicht unterliegen und keine eigene Krankenversicherung haben und nicht bereits in irgend einer Weise krankenversichert sind, können ebenfalls in den Kinderversicherungstarif aufgenommen werden.

Eigene Kinder mit Behinderung, die auf Grund ihrer Erkrankung nicht selbstständig erwerbsfähig sind, können ohne Altersbegrenzung eine eigenständige Kinderkrankenversicherung erhalten.

Eltern können dem studierenden Nachwuchs zudem, durch den Abschluss einer Kinderkrankenversicherung, einen Mehrwert an Versicherungsschutz bieten.

Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt – So funktioniert das System

Einige Versicherungsnehmer belassen lieber die bisherige Versicherungskonstellation, da sie Sorge haben, den Überblick zu verlieren. Beitragsrückerstattung, Selbstbehalte und weitere Begriffe, lassen viele Versicherungsnehmer zaghafter mit dem Thema eigenständige Kinderkrankenversicherung, umgehen.

Die Beitragsrückerstattung erfolgt auch im Kindertarif, wenn ärztliche Leistungen auf Grund eines Unfalls benötigt, oder Vorsorgetermine in Anspruch genommen werden.
Die vereinbarten Selbstbeteiligungsgrenzen sind dabei jährlich festgesetzt und in unterschiedlicher Höhe vereinbar. Diese beziffern die eigene Zahlungsverpflichtung im Leistungsfall. Die Rechnung des Arztes stellt der Versicherungsnehmer, der Krankenkasse zu, diese prüft, die mögliche prozentuale Selbstbeteiligung am Rechnungsbetrag bis zur vereinbarten Höchstgrenze der Eigenleistung.
Benötigt der Versicherungsnehmer keine ärztliche Hilfe, bekommt er einige Monatsbeiträge zurückerstattet. Ein zusätzlicher Pluspunkt, Beiträge zurückzuerhalten wäre, die Bonusprogramme der Versicherer zu nutzen. Verschiedenste Anwendungen, Präventionsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitskurse werden bezuschusst und wirken sich positiv auf die Rückerstattung aus.

Das Rückerstattungsprinzip der Kinderkrankenversicherungstarife (PKV-Kindertarife), ist das Selbe, wie in der herkömmlichen privaten Krankenversicherung.

Wichtig ist es, die Versicherungsgemeinschaft über diese Absicherungsmöglichkeit aufzuklären und darauf explizit hinzuweisen, denn viele sind sich ihrer Einsparungschancen gar nicht bewusst. Die beitragsfreie Absicherung der Kinder, führt dazu, dass bestimmte Einsparungen, in Form von Beitragsrückerstattungen in der Familienversicherung, nicht zu Gunsten des Versicherungsnehmers eingehen können. Die Wahl eines eigenständigen Kinderkrankenversicherungsvertrags, kann unter bestimmten Voraussetzungen profitabler sein, als den Nachwuchs in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der Familienversicherung zu versichern. Die Rückerstattungen und Bonusprogramme geben immer mehr Anreiz, die Kinder separat abzusichern. Zudem genießt der junge Patient von Anfang an die Vorzüge der privaten Krankenversicherung und ein umfangreiches, individuell vereinbares Leistungspaket, für die beste Rundumversorgung der eigenen Kinder. Stationäre Sonderleistungen, wie Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer oder ambulante Versorgungsleistungen wie, Krankengymnastik und Massagen, sind in allen Tarifen der Kinderkrankenversicherung wählbar. Die Leistungen können für jede Person und deren gesundheitlichen Anforderungen zugeschnitten werden, um die bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten.